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   BGH, 04.04.1990 - IV ZR 69/89   

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https://dejure.org/1990,2733
BGH, 04.04.1990 - IV ZR 69/89 (https://dejure.org/1990,2733)
BGH, Entscheidung vom 04.04.1990 - IV ZR 69/89 (https://dejure.org/1990,2733)
BGH, Entscheidung vom 04. April 1990 - IV ZR 69/89 (https://dejure.org/1990,2733)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewertung und Berücksichtigung widersprüchlicher Beweise aus erster Instanz im Berufungsverfahren - Beweiswürdigung und Beweiserkennung - Aufklärungspflicht des Berufungsgerichts hinsichtlich im Berufungsverfahren aufrechtzuerhaltender Beweise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2
    Zivilprozeßrecht: Verwertung des erstinstanzlichen Vorbringens in der Berufungsinstanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 831
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 03.06.1997 - VI ZR 133/96

    Aufklärungspflicht des Berufungsgerichts

    Dadurch soll, wie sich schon aus den vorgenannten Entscheidungen des Reichsgerichts ergibt, insbesondere verhindert werden, daß eine Partei, die Beweismittel beibringen kann und will, dies aufgrund eines bloßen Versehens unterläßt (s. auch BVerfG, Beschluß vom 2. Januar 1995 - a.a.O.; BGH, Urteile vom 13. März 1981 - I ZR 65/79 - NJW 1982, 581, 582 und vom 4. April 1990 - IV ZR 69/89 - NJW-RR 1990, 831; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., § 139 Rdn. 54).
  • BGH, 25.11.2003 - X ZR 159/00

    "Nassreinigung"; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei auch

    Hat das erstinstanzliche Gericht ein unter Beweis gestelltes Vorbringen für unerheblich erachtet, der Berufungskläger gerade diese Rechtsauffassung aber angegriffen und das Berufungsgericht den erstinstanzlichen Sachverhalt als erheblich angesehen, so verletzt die Nichtberücksichtigung des Vorbringens des Berufungsklägers dessen Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfG NJW-RR 1995, 828; BVerfGE 70, 288, 295; vgl. auch BGH, Urt. v. 24.09.1986 - VIII ZR 255/85, NJW 1987, 501, 502; Urt. v. 04.04.1990 - IV ZR 69/89, NJW-RR 1990, 831; Urt. v. 03.06.1997 - VI ZR 133/96, NJW 1998, 155, 156).
  • BGH, 08.09.2011 - VII ZR 125/10

    Berufungsverfahren: Unterlassene Erhebung der angebotenen Beweise als

    Es hätte nicht nur den Vortrag der Beklagten dazu würdigen, sondern auch deren darauf bezogenen Beweisangeboten nachgehen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1990 - IV ZR 69/89, NJW-RR 1990, 831).
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